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Eigentum verpflichtet“, so heißt es in Artikel 14 im Grundgesetz. Viele Dauercamper sind der Meinung, dass Schäden, ausgehend von Ihrem Campingidyll, in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Das ist leider in den wenigsten Fällen so. Auch eine bestehende Kfz-Versicherung muss nicht zwingend für einen solchen Schaden aufkommen. Zum Beispiel, wenn eine defekte Gasflasche im Vorfeld der Auslöser für das Unglück war.
Für 3 Euro monatlich bei einer Deckungssumme von 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.